In unseren FAQ finden Sie Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um eBill und alle Funktionen. Kurz, informativ und kompakt.
eBill ist eine Dienstleistung von SIX. SIX betreibt im Auftrag der Schweizer Banken die Infrastruktur für die Abwicklung von eBill. eBill wird von zahlreichen Rechnungsstellern (Grossunternehmen, KMU und Öffentliche Verwaltung) angeboten.
Mit eBill erhalten Sie die für die Zahlung relevanten Daten wie den Namen des Rechnungsstellers, den Betrag, das Fälligkeitsdatum und Ihre Rechnung als PDF-Datei. Diese steht Ihnen nach Freigabe für mindestens 730 Tage ab Fälligkeitsdatum zum Download zur Verfügung.
Der Empfang von eBill-Rechnungen via Onlinebanking ist kostenlos.
Bei der Lastschrift belastet der Rechnungssteller direkt Ihr in der Belastungsermächtigung angegebenes Konto. Die belastete Forderung können Sie mit Widerspruchsrecht innerhalb einer bestimmten Frist beanstanden. Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen über das Onlinebanking Ihrer Bank. Sie bestimmen, ob und wann Sie die Rechnung bezahlen und behalten so die volle Kontrolle. Auf Wunsch können Sie die Rechnungen automatisiert freigeben.
Halten Sie Ihre persönliche Daten wie z.B. Ihre Kundennummer für das Anmeldeformular bereit.
Mit eBill empfangen Sie Ihre Rechnungen sicher und direkt in Ihrem Onlinebanking. Sie können sie bequem prüfen und sofort zur Zahlung freigeben.
Sie erhalten die E-Mail-Rechnung in Ihrem E-Mail-Postfach. Um sie zu bezahlen, müssen Sie das Dokument oder bzw. die darin enthaltenen Daten ins Onlinebanking übertragen.
Ja, das Portal erfüllt die spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen und kognitiven Einschränkungen und trägt das Zertifikat der unabhängigen Zertifizierungsstelle «Zugang für alle» für barrierefreie Websites und Webapps in der Schweiz.
Sie benötigen einen Onlinebanking-Vertrag mit einer Bank, die eBill unterstützt. Eine Liste der Banken finden Sie hier.
Derzeit bieten mehr als 100 Banken eBill an.
Loggen Sie sich in Ihr Onlinebanking ein und wählen Sie im Menü unter «Zahlungen» eBill aus. Aktivieren Sie den Service gemäss Anleitung.
Wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
Der Aktivierungscode ist ein Code, den Sie bei der Aktivierung von eBill per E-Mail von SIX erhalten.
Sie erhalten den Aktivierungscode per E-Mail an die im eBill-Portal hinterlegte E-Mail-Adresse.
Der Aktivierungscode ist während 60 Minuten gültig. Danach können Sie einen neuen Code über das eBill-Portal anfordern.
Die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse wird bereits von einer anderen Person verwendet. Bitte wenden Sie sich an den Onlinebanking-Support Ihrer Bank.
Ja, sofern Sie von einer Bank zu einer anderen Bank wechseln, die an die eBill-Infrastruktur von SIX angeschlossen ist. Sie können sich innerhalb von 60 Tagen mit der gleichen E-Mail-Adresse registrieren.
Dies ist möglich, sofern diese Finanzinstitute an die eBill-Infrastruktur von SIX angeschlossen sind und Sie bei diesen Banken die E-Mail-Adresse verwenden, mit der Sie sich bei eBill registriert haben. Möchten Sie jedoch mehrere eBill-Benutzerkonten bei verschiedenen Banken eröffnen, um z.B. Geschäftliches von Privatem zu trennen, müssen Sie jeweils unterschiedliche E-Mail-Adressen verwenden.
Ja, klicken Sie bei der Registrierung, dass Sie bereits eBill nutzen, um Ihr Nutzerkonto zu verknüpfen.
Im eBill-Portal können Sie nach Rechnungsstellern suchen und diese hinzufügen.
Sie haben drei Möglichkeiten:
Persönliche Daten wie Kunden- oder Rechnungsnummer können Sie in der Regel einer alten Rechnung des Rechnungsstellers entnehmen. Andernfalls wenden Sie sich bitte direkt an den Rechnungssteller.
Bitte wenden Sie sich an den Rechnungssteller.
Möglicherweise bietet der Rechnungssteller eBill noch nicht an.
Möglicherweise hat der Rechnungssteller Ihre Anmeldung noch nicht verarbeitet. Bitte kontaktieren Sie den Rechnungssteller direkt.
Das hängt vom Versanddatum der Rechnung ab.
Bei den meisten Banken erhalten Sie eine Benachrichtigung über neu eingegangene Rechnungen, sobald Sie im Onlinebanking eingeloggt sind. Sie können sich auch per E-Mail über den Eingang neuer Rechnungen informieren lassen. In Ihren persönlichen Einstellungen im eBill-Portal können Sie festlegen, ob Sie solche E-Mails erhalten möchten oder nicht.
Ja, um Rechnungen für eine andere Person zu empfangen, müssen Sie bei der Anmeldung beim Rechnungssteller die Kundennummer der anderen Person angeben. Wenn diese Person ebenfalls eBill nutzt, besteht die Möglichkeit, Rechnungen mit eBill Sharing zu teilen. Weitere Informationen zu eBill Sharing finden Sie im untenstehenden Abschnitt.
Ja.
Rechnungen, die Sie mit eBill empfangen, können Sie im eBill-Portal bearbeiten und freigeben. Das Portal erreichen Sie über Ihr Onlinebanking.
Sie wählen die gewünschte Rechnung aus, prüfen sie und geben sie frei.
Nein. Sie geben die Rechnungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Zahlung frei. Um die Rechnungsfreigabe zu vereinfachen, können Sie die Dauerfreigabe einrichten.
Bis zur endgültigen Ausführung der Zahlung können Sie noch Änderungen vornehmen. Die Anpassungen führen Sie im Onlinebanking durch, nicht im eBill-Portal.
Insbesondere bei Rechnungen mit wiederkehrenden, fixen Beträgen bietet es sich an, eine Dauerfreigabe einzurichten. Sie legen die Kriterien für eine automatische Rechnungsfreigabe fest und behalten die Kontrolle bis zur endgültigen Zahlungsausführung.
Ihre Rechnungen finden Sie nach der Freigabe im eBill-Portal unter «Ablage».
Unmittelbar nach der Freigabe einer Rechnung sehen Sie den Betrag in der Liste der Zahlungsaufträge.
Sie können das PDF-Dokument noch mindestens 730 Tage nach dem Fälligkeitsdatum im eBill-Portal herunterladen. Danach werden die Rechnungsdaten und das PDF aus dem eBill-Portal gelöscht.
Ja, Sie können eine Rechnung ablehnen. Bitte teilen Sie dem Rechnungssteller mit, warum Sie die Rechnung ablehnen. Ansonsten kann es sein, dass Sie eine Mahnung erhalten.
Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen, weil Sie sich z.B. für eine alternative Zahlungsmethode entschieden haben, können Sie die Rechnung ablehnen (unter «Mehr» finden Sie die Option «Ablehnen»). Wenden Sie sich an den Rechnungssteller, wenn Sie andere Zahlungsinformationen benötigen als auf der Rechnung angegeben.
Nein, es ist nicht möglich, eine Rechnung zu löschen. Sie können Rechnungen freigeben oder ablehnen.
eBill-Rechnungen bleiben während mindestens 60 Tagen ab Fälligkeitsdatum im eBill-Portal sichtbar. Danach werden sie gelöscht. Noch nicht freigegebene Rechnungen bleiben im Portal offen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrem Rechnungssteller in Verbindung und klären Sie ab, wie Sie die Rechnungen begleichen möchten.
Sie müssen nichts unternehmen. Im eBill-Portal erhalten Sie nur die Information über die Gutschrift, die selbst auf dem mit dem Unternehmen vereinbarten Zahlungsweg erfolgt.
Sie müssen nichts unternehmen. Avisierungen führen in der Regel zu keinem Geldfluss, Sie erhalten sie nur zur Kenntnisnahme.
Mit eBill Sharing können Sie einer anderen Person Zugang zu Ihrem eBill-Benutzerkonto gewähren. Diese Person kann dann alle Ihre eBill-Avisierungen, Mahnungen, Gutschriften und Rechnungen einsehen und die angehängten PDF-Dateien herunterladen. Ausserdem kann sie eBill-Rechnungen zur Zahlung freigeben oder ablehnen. Die Freigabe kann nur über ein Bankkonto des Berechtigten erfolgen. Zusätzlich kann die berechtigte Person Sie bei Rechnungsstellern anmelden, damit Sie in Zukunft auch von diesen Rechnungsstellern eBill-Rechnungen erhalten.
eBill Sharing können Sie in den Einstellungen von eBill einrichten. Dazu benötigen Sie lediglich die für eBill verwendete E-Mail-Adresse der Person, die Sie einladen und autorisieren möchten.
Die Funktion «eBill Sharing» steht allen Privatpersonen zur Verfügung, die eBill nutzen.
Eine von Ihnen berechtigte Person kann alle Ihre eBill-Avisierungen, Mahnungen, Gutschriften und Rechnungen einsehen und die angehängten PDF-Dateien herunterladen. Ausserdem kann diese Person eBill-Rechnungen zur Zahlung freigeben oder ablehnen. Die Freigabe kann nur über ein Bankkonto des Berechtigten erfolgen. Zusätzlich kann die autorisierte Person Sie bei Rechnungsstellern anmelden, damit Sie eBill-Rechnungen auch von diesen Rechnungsstellern erhalten. Bereits eingerichtete Dauerfreigaben können von der berechtigten Person eingesehen, aber nicht bearbeitet werden.
Rechnungen von anderen Personen sind für Sie entsprechend speziell gekennzeichnet und können so von Ihren eigenen Rechnungen unterschieden werden.
Rechnungen oder Mahnungen, die eine berechtigte Person freigegeben hat, sind entsprechend gekennzeichnet. So haben Sie jederzeit den Überblick, welche Rechnungen die berechtigte Person freigegeben hat. Die durch sie getätigten Anmeldungen bei Unternehmen werden im eBill-Portal separat angezeigt.
Über den Eingang einer neuen Rechnung wird nur der Rechnungsempfänger informiert, sofern die entsprechenden Benachrichtigungseinstellungen vorgenommen wurden.
Ja, Sie können mehrere Personen für Ihr eBill-Benutzerkonto freischalten.
Ja, die Funktionalität eBill Sharing ist bankübergreifend nutzbar.
Es erfolgt keine automatische Einsicht in die Rechnungen der von Ihnen bevollmächtigten Person. Diese hat jedoch die Möglichkeit, Ihnen nach Annahme der Einladung eine Gegeneinladung zu senden.
Sie bekommen ein automatisch generiertes E-Mail von SIX, sobald Sie eine Einladung zu eBill Sharing erhalten haben. Einige Banken senden auch Push-Benachrichtigungen auf Ihr Mobiltelefon.
Die Zahlung kann nur über das Bankkonto erfolgen, für das Sie die entsprechenden Berechtigungen haben.
Eine verschickte Einladung ist 30 Tage lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist die Einladung gelöscht und nicht mehr sichtbar.
Sie können das Sharing jederzeit beenden. Wenn die Person, die das Sharing-Recht hat, eBill Sharing beendet, erhalten Sie eine Mitteilung.
Wenn Sie sich von eBill abmelden, bleiben die Sharing-Rechte während 60 Tagen bestehen. Während dieser Zeit können Sie sich bei einer neuen Bank für eBill registrieren und müssen die Sharing-Einstellungen nicht erneut vornehmen. Nach Ablauf der 60 Tage werden die Sharing-Rechte unwiderruflich gelöscht.
Mit dieser Funktion können Sie Rechnungsstellern anzeigen, dass Sie eBill-Rechnungen empfangen möchten. Rechnungssteller können Sie anhand Ihrer E-Mail-Adresse (für Privatkunden) oder Ihrer UID (für Firmen) suchen und feststellen, dass Sie eBill-Rechnungen empfangen möchten. Der Rechnungssteller kann Ihnen dann eBill-Rechnungen zustellen. Diese Funktion erspart Ihnen das manuelle Hinzufügen von Rechnungsstellern. Sie haben die Möglichkeit, bestimmte Rechnungssteller zu sperren, so dass diese Ihnen keine eBill-Rechnungen mehr zustellen können.
Der Rechnungssteller sucht Sie anhand einer E-Mail-Adresse oder einer UID, die er z.B. in seiner Kundendatenbank gespeichert hat. Stimmt diese Identifikation mit derjenigen überein, die Sie für eBill verwenden, erhält der Rechnungssteller die Information, dass Sie künftig eBill-Rechnungen erhalten möchten. Es werden keine weiteren Daten über Sie an den Rechnungssteller übermittelt.
In den eBill-Einstellungen können Sie die Funktion unter «Einstellungen» aktivieren oder deaktivieren. Standardmässig ist die manuelle Anmeldung bei den Rechnungsstellern hinterlegt. Erst nach Ihrer Zustimmung können Sie von Rechnungsstellern gefunden werden, um künftig vereinfacht eBill-Rechnungen zu erhalten.
Ja, Sie können Ausnahmen für Rechnungssteller anlegen. Diese können Ihnen keine eBill-Rechnungen zustellen, auch wenn Sie das «automatische Hinzufügen von Rechnungsstellern» aktiviert haben. Die Rechnungssteller, für die Sie eine Ausnahme erstellt haben, sind in einer Übersicht ersichtlich.
Ein Rechnungssteller kann Ihnen eBill-Rechnungen zustellen, ohne dass Sie sich explizit bei diesem Rechnungssteller anmelden müssen. Die erste Rechnung, die Sie von diesem Rechnungssteller empfangen, ist farblich besonders gekennzeichnet.
Sie können sich weiterhin bei Rechnungsstellern anmelden, indem Sie diese manuell hinzufügen. In diesem Fall kann es sein, dass Sie weiterhin Anmeldeformulare ausfüllen müssen.
Ab dem Zeitpunkt der Beendigung können Rechnungssteller Sie nicht mehr automatisch hinzufügen. Und Sie können Rechnungssteller nun nur noch manuell hinzufügen. Automatisch erstellte Registrierungen bleiben jedoch erhalten.
Nicht alle Unternehmen verwenden eBill für die Rechnungsstellung. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, unterstützen nicht alle die Funktion des automatischen Hinzufügens. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie auch nach dem Aktivieren der Funktion weiterhin Papierrechnungen erhalten. Fügen Sie in diesem Fall den gewünschten Rechnungssteller manuell hinzu oder kontaktieren Sie Ihren Rechnungssteller, um die Rechnungen zukünftig via eBill zu erhalten.
Mit einer Dauerfreigabe lösen Sie die Freigabe von Rechnungen eines bestimmten Rechnungsstellers nach von Ihnen festgelegten Kriterien automatisch aus. Sie legen den genauen Betrag oder die Betragslimite fest und bestimmen, wann die Freigabe der Rechnung jeweils erfolgen soll.
Bei der Dauerfreigabe bestimmen Sie den Betrag bzw. die Betragslimite und legen den Zeitpunkt für die Freigabe der Rechnungen fest. So behalten Sie die volle Kontrolle bis zur endgültigen Ausführung der Zahlung.
Bei der Lastschrift belastet der Rechnungssteller Ihr Konto, das Sie in der Belastungsermächtigung angegeben haben. Sie erhalten für jede Belastung eine Anzeige von Ihrer Bank. Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb der festgelegten Frist Widerspruch einlegen und erhalten Ihr Geld zurück.
Dauerfreigaben richten Sie direkt im eBill-Portal ein. Wählen Sie hier zunächst die Rechnung aus, deren Freigabe Sie zukünftig automatisieren möchten. Wählen Sie nun die Option «Dauerfreigabe». Anschliessend legen Sie die Kriterien für die Dauerfreigabe fest.
Nein, eine Dauerfreigabe wird nur dann ausgelöst, wenn die von Ihnen festgelegten Kriterien erfüllt sind.
Beispiel: Sie legen für einen Rechnungssteller eine monatliche Betragslimite von CHF 500 fest.
Eine Dauerfreigabe wird nicht ausgeführt, wenn die von Ihnen festgelegten Regeln nicht zutreffen, z.B. wenn die Betragslimite überschritten wird. Wenn die Dauerfreigabe nicht ausgeführt werden kann, werden Sie, sofern Sie die Benachrichtigungen aktiviert haben, per E-Mail oder Push-Nachricht darüber informiert. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Freigabe der Rechnung manuell auszulösen.
Bietet Ihnen ein Rechnungssteller die Möglichkeit, die Rechnung in Raten zu bezahlen, erhalten Sie im eBill-Portal einen entsprechenden Hinweis. Sie können dann eine von mehreren Ratengruppen auswählen. Eine Ratengruppe besteht aus einer oder mehreren Raten. Wenn Sie eine Ratengruppe auswählen, werden Ihnen in der Rechnungsübersicht alle Raten der ausgewählten Ratengruppe wie normale Einzelrechnungen angezeigt. Sie geben jede dieser Raten einzeln frei oder haben die Möglichkeit, eine Dauerfreigabe einzurichten.
Ratenzahlungen werden vom Rechnungssteller oft bei hohen Beträgen angeboten, z.B. bei Steuerrechnungen. Es hängt also vom Rechnungssteller ab, ob eine Ratenzahlung möglich ist.
Ja, Sie können die E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang ändern. Rufen Sie dazu im eBill-Portal Ihre persönlichen Einstellungen auf.
Bitte informieren Sie Ihre Bank und die Rechnungssteller, von denen Sie Rechnungen via eBill empfangen, über Ihre neue Adresse und passen Sie diese im eBill-Portal an.
Bitte informieren Sie Ihre Bank und die Rechnungssteller, von denen Sie Rechnungen via eBill empfangen, über Ihren neuen Namen und passen Sie diesen im eBill-Portal an.
Benachrichtigungen über neue Rechnungen können Sie in Ihren persönlichen Einstellungen im eBill-Portal abbestellen.
Mit der Funktion «Quick Approval» können Sie eBill-Rechnungen in Ihrem Onlinebanking freigeben. Sie müssen dazu nicht ins eBill-Portal wechseln.
Mit Quick Approval können Sie eBill-Rechnungen nur freigeben. Wenn Sie eine Rechnung ablehnen oder die angehängte PDF-Datei einsehen möchten, müssen sie weiterhin ins eBill-Portal wechseln.
Rechnungssteller können Ihnen Rechnungen ohne Betrag schicken. In diesem Fall werden Sie vor der Freigabe aufgefordert, einen Betrag einzugeben. Danach können Sie die Rechnung wie gewohnt freigeben. Details zum fälligen Betrag finden Sie in der Regel in der angehängten PDF-Rechnung.
Damit eine Rechnung mit der Dauerfreigabe bezahlt werden kann, muss ein Betrag definiert sein und dieser muss grösser als 0 Rappen sein. Rechnungen ohne Betrag sind somit von der automatischen Dauerfreigabe ausgeschlossen.
Ja, Sie können sich im eBill-Portal bei Ihren Rechnungsstellern von eBill abmelden. Für eine vollständige Abmeldung von eBill wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
Die Rechnungssteller werden nicht automatisch informiert. Bitte melden Sie sich im eBill-Portal bei den Rechnungsstellern ab.
eBill Donations nutzt die Technologie und Infrastruktur von eBill. Damit erreichen Sie Ihre Spenderinnen und Spender genau dort, wo sie auch ihre Rechnungen bezahlen: im Onlinebanking.
Grundvoraussetzung ist ein Onlinebanking-Konto bei einem an eBill teilnehmenden Finanzinstitut, das eBill Donations anbietet. Bitte prüfen Sie das eBill-Angebot Ihres Finanzinstituts.
eBill bietet eine nahtlos digitale und komfortable Spendenmöglichkeit im Onlinebanking. Alle Spendenanfragen werden archiviert. Die Dauerfreigabe ermöglicht es, wiederkehrende Spenden automatisch freizugeben.
Für die Registrierung auf der eBill-Infrastruktur muss eine Non-Profit-Organisation (NPO) nachweisen, dass ihre Gründung rechtsgültig erfolgt ist (z.B. durch Statuten oder einer Stiftungsurkunde) und dass sie einen nicht-kommerziellen Zweck verfolgt. Dies kann eine Zewo-Zertifizierung oder eine kantonale Steuerbefreiung von Institutionen mit gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecksetzung sein. Zudem wird die Einstufung als NPO auf eBill regelmässig durch die Netzwerkpartner überprüft.
Nein. Das Hinzufügen einer NPO als Rechnungssteller in eBill bedingt die automatische Übermittlung der E-Mail-Adresse, des Namens und der Adresse der eBill-Nutzerin oder des eBill-Nutzers. Die Freigabe einer Spendenanfrage löst zudem eine Überweisung aus dem Onlinebanking aus, die ebenfalls nicht anonym erfolgen kann. Dabei werden die gleichen Daten übermittelt wie bei einer herkömmlichen Überweisung via Onlinebanking.
Ja, er beträgt CHF 5.
Ihre E-Mail-Adresse dient dazu, Sie als Rechnungsempfänger für eBill eindeutig zu identifizieren. Auf Wunsch erhalten Sie an diese Adresse auch zusätzliche Informationen, z.B. Benachrichtigungen über neu verfügbare Rechnungen.
Ihre Adresse wird bei der Anmeldung für eBill den Rechnungsstellern mitgeteilt, damit Sie eindeutig identifiziert werden können.
Alle Banken und SIX sind verpflichtet, die gespeicherten Daten geheim zu halten und ausschliesslich zur Erbringung der Dienstleistung eBill zu verwenden.
Für eBill gelten die gleichen branchenüblichen, umfassenden Sicherheitsvorkehrungen und Datenschutzrichtlinien wie für das Onlinebanking. Die Datensicherheit und die Sicherheit der Übermittlung geniessen im eBill-System einen sehr hohen Stellenwert: Zum Schutz der Daten werden moderne Verfahren eingesetzt, die den Onlinebanking-Standards der Schweizer Banken entsprechen.
In unseren Videos wird Schritt für Schritt erklärt, welche Funktionen Ihnen mit eBill zur Verfügung stehen. Probieren Sie es aus!
Sie möchten unsere Antworten auf die wichtigsten und häufigsten Fragen immer dabeihaben? Kein Problem – hier finden Sie alles übersichtlich in einem Dokument zum Download.